Das Baurecht umfasst eine Vielzahl rechtlicher Beziehungen, die im
Zusammenhang mit der Bebauung von Grundstücken stehen. Hierbei wird zunächst
nach privatem und öffentlichem Baurecht unterschieden.
Das private Baurecht regelt als Teil des Zivilrechts die Rechtsbeziehungen
der am Bau beteiligten Bauunternehmen und Sonderfachleute untereinander
sowie zum Bauherrn. Wegen der besonderen Komplexität der Rechtsbeziehungen
zum Architekten hat sich noch das Spezialgebiet des Architektenrechts
herausgebildet.
Das Bau- und Architektenrecht ist ein sehr umfassendes Rechtsgebiet, welches
besondere Rechtskenntnisse sowohl im Bereich des öffentlichen Rechts, als
auch des Zivilrechts verlangt.
Zu den typischen Streitigkeiten in diesem Bereich gehören
Auseinandersetzungen über den Werklohn bzw. das Architektenhonorar,
Schadensersatzprozesse, Beweissicherungsverfahren, Auseinandersetzungen in
Bauträgermodellen und die Abwicklung fehlgeschlagener Bauvorhaben.
Haben Sie ein rechtliches Anliegen im Bereich Bau- und Architektenrecht?
Rechtsanwalt Schreier und Rechtsanwalt Nicodem stehen Ihnen gern zur
Verfügung.