Das Erbrecht als Teil des Zivilrechts regelt zum einen die Möglichkeiten,
schon zu Lebzeiten Verfügungen von Todes wegen vorzunehmen, sei es durch
Testament oder Erbvertrag. Es regelt aber auch die Erbfolge für den Fall,
dass Verfügungen von Todes wegen nicht vorgenommen wurden, dann tritt die
sogenannte gesetzliche Erbfolge ein.
Wir beraten Sie, wenn Sie selbst schon zu Lebzeiten Ihren Nachlass regeln
wollen. Wir beraten und vertreten Sie, wenn Sie Erbe oder Vermächtnisnehmer
geworden sind, wenn Sie enterbt worden sind und nun Pflichtteilsansprüche
geltend machen wollen, oder wenn derartige Ansprüche von enterbten
Angehörigen an Sie als Erbe gestellt werden.
Haben Sie ein rechtliches Anliegen im Bereich Erbrecht?
Rechtsanwalt Schreier steht Ihnen gern zur Verfügung.